Pauschalförderung gemäß §20h SGB V
SADS Deutschland e.V. wurden im Jahre 2024 Fördermittel in Höhe von 2500€ im Rahmen der Pauschalförderung gemäß §20h SGB V durch die “GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene” zugewiesen.
SADS Deutschland e.V. wurden im Jahre 2024 Fördermittel in Höhe von 2500€ im Rahmen der Pauschalförderung gemäß §20h SGB V durch die “GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene” zugewiesen.